Zum Hauptinhalt der Webseite
Weiterleitung Förderportal
Projektträger
des BMDV
pwc
in Zusammen-
arbeit mit
VDI | VDE | IT
TÜVRheinland
Gefördert durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Die Antragsstellung im 2. Aufruf des Lückenschluss-Pilotprogramms ist noch bis zum 15.11.2024 möglich!

Seit dem 5. September 2024 können im Rahmen des 2. Aufrufs des Lückenschluss-Pilotprogramms Anträge zur Förderung von Infrastrukturprojekten gestellt werden. Der Aufruf zur Antragseinreichung ist bis zum 15. November 2024 geöffnet. Ziel des Programms ist es, Synergiepotenziale aus bereits errichteten bzw. gerade in Erstellung oder in Planung befindenden Infrastrukturen zu nutzen.

Weitere Informationen zum Lückenschluss-Pilotprogramm erhalten Sie auf unserer Themenseite:

Gigabit für Deutschland – das Förderprogramm des Bundes

Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Die Bundesregierung unterstützt mit der Breitbandförderung den Ausbau digitaler Infrastruktur in den Gebieten, in denen sich der privatwirtschaftliche Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Hinweise zu den zu neuen Regelungen für die Aufrufe 2024 zum Förderprogramm Gigabit 2.0 finden Sie im entsprechenden Informationsblatt (hier).

Eine Antragstellung zur Förderung von Infrastrukturprojekten war seit dem 30. April 2024 möglich. Der Aufruf wurde zum 30.09.2024 beendet.

Weiterhin möglich ist eine Antragstellung im 2. Aufruf des Lückenschluss-Pilotprogramms, das seit dem 05.09.2024 läuft, sowie im Rahmen des Aufrufes zur Förderung externer Beratungsleistungen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Infrastrukturförderung im Standardaufruf oder Fast-Lane-Aufruf zu stellen, oder sich für eine Antragstellung im Lückenschluss-Pilotprogramm zu entscheiden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung für ein Programm entscheiden müssen: Eine Antragstellung im Lückenschluss-Pilotprogramm schließt eine Antragstellung im Rahmen der anderen Förderaufrufe (Standard oder fast lane) aus und umgekehrt. Sie können Anträge auf Infrastrukturförderung im Standardaufruf oder Fast-Lane-Aufruf ab 30.04.2024 und bis 30.09.2024 stellen. Im 2. Aufruf des Lückenschluss-Pilotprogramms ist eine Antragstellung seit dem 05.09.2024 möglich.

Die Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) wurde veröffentlicht und die begleitenden Förderaufrufe sind gestartet. Vom 30.04.2024 bis 30.09.2024 konnten Anträge auf Infrastrukturförderung im Standardaufruf und Fast-Lane-Aufruf gestellt werden. Seit dem 05.09.2024 können zusätzlich Förderaufrufe im 2. Aufruf des Lückenschluss-Pilotprogramms gestellt werden.

Vor Antragstellung steht die Entscheidung für den Förderaufruf bevor: Die Antragstellung im Standardaufruf oder Fast-Lane-Aufruf schließt eine Antragstellung im Lückenschluss-Pilotprogramm aus und umgekehrt. Anträge zur Förderung von Beratungsleistungen können bereits seit dem 15. April 2024 gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Themenseiten zur Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 und zu den Förderaufrufen 2024:

Um frühzeitig festzustellen, ob ein potenzieller Förderantrag Erfolgsaussichten hat, muss zur Vorbereitung ein Branchendialog durchgeführt werden. Darüber hinaus steht im Förderportal des Projektträgers ein Punktekompass zur Verfügung. Dieser ermöglicht die frühzeitige Einschätzung, ob die Stellung eines Infrastrukturantrages in 2024 sinnvoll ist.

Weitere Informationen rund um Punktekompass und Branchendialog finden Sie auf unseren Themenseiten:

Wir als Ihr Projektträger

Deutschlandkarte mit Darstellung der beiden Zuständigkeitsgebieten, aufgeteilt nach Projektträger (Los A und Los B)

Als Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr betreut PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Zusammenarbeit mit VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH, die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Los A).

Als Projektträger begleiten wir die Zuwendungsempfänger aus unserem Zuständigkeitsgebiet (Los A) in allen Förderprogrammen – die Gigabitförderung 2.0, das Graue-Flecken-Programm sowie das Weiße-Flecken-Programm. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie auf den jeweiligen Themenseiten.

Das Förderprogramm im Überblick

Ob Verkehr und Mobilität, Wirtschaft und Verwaltung, Arbeit und Alltag, Bildung und Forschung, Gesundheitsversorgung und Pflege: Die Digitalisierung ist der Antrieb für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere Lebensqualität und neue Chancen. Flächendeckende, hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen – auch in ländlichen Räumen – sind Voraussetzung dafür, dass die digitale Transformation Deutschlands umfassend gelingt. Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 eine solche Infrastruktur flächendeckend ausgebaut werden soll. Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen.

In Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung den Gigabitausbau mit der Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0).

Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird (Aufgreifschwelle).

Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt. Den Atlas können Sie hier abrufen.

Online zum Förderantrag

Person mit Tablet in der Hand auf denen Grafiken zu sehen sind

In unserem Förderportal können die Antragsteller der oben genannten Bundesländer (Los A) alle Informationen ihres Förderprojekts vollständig digital bearbeiten. Über die Plattform werden alle förderrechtlichen und administrativen Verfahrensschritte abgewickelt und Informationen rund um das Förderprogramm bereitgestellt. Das Förderportal ist dabei das übergeordnete Informations-, Planungs- und Steuerungsinstrument.

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ –
Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0)