Gigabit-Richtlinie 2.0 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025
Am 23.01.2025 veröffentlichte die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-RL 2.0) sowie begleitende Förderaufrufe.
Das Förderprogramm im Überblick
Die Digitalisierung treibt Fortschritt und Klimaschutz voran und verbessert unsere Lebensqualität in allen Bereichen: Ob Verkehr, Wirtschaft, Bildung oder Gesundheitsversorgung. Um die digitale Transformation in Deutschland erfolgreich zu gestalten, sind flächendeckende, leistungsfähige und umweltfreundliche digitale Infrastrukturen unerlässlich. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Gigabitstrategie das Ziel gesetzt, bis 2030 eine umfassende digitale Infrastruktur bereitzustellen.
Um gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu schaffen, unterstützt die Bundesregierung den Ausbau digitaler Infrastrukturen. Durch gezielte Förderung soll sichergestellt werden, dass alle Regionen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren können.
Der neue Förderaufruf wendet sich an Gebietskörperschaften, deren Förderprojekte in Anwendung der Priorisierungskriterien der Gigabit-RL 2.0 in besonderem Maße förderwürdig sind und die die Mindestpunktzahl von 350 für eine vorrangige Bewilligung erreichen (fast lane). Diese Projekte können vorrangig und unabhängig von der im Standardaufruf geltenden Frist zur Einreichung bewilligt werden.
Förderaufruf Beratungsleistungen – Antragstellung weiterhin möglich
Seit dem 15. April 2024 können Sie Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gemäß Nr. 3.3. der Gigabit-RL 2.0 stellen. Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechende Ausbauprojekte im Hinblick auf die Förderung des Ausbaus von Gigabitinfrastrukturen.
Wesentliche Eckpunkte des Förderprogrammes
Nachfolgend haben wir überblicksartig zentrale Eckpunkte des Förderprogramms zusammengestellt. Weitere Informationen sowie den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der gültigen Fassung der Förderrichtlinie.
Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird.
Die Unterstützung des Gigabitausbaus wird nach den abgeschlossenen Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 nunmehr gemäß der Gigabit-RL 2.0 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 fortgeführt.
Seit dem 15.04.2024 können gemäß Nr. 3.3. der Gigabit-RL 2.0 Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gestellt werden. Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechende Ausbauprojekte im Hinblick auf die Förderung des Ausbaus von Gigabitinfrastrukturen.
Um frühzeitig festzustellen, ob ein potenzieller Förderantrag Erfolgsaussichten hat, muss zur Vorbereitung ein Branchendialog durchgeführt werden. Darüber hinaus steht auf der Onlineplattform des Projektträgers ein Punktekompass zur Verfügung. Dieser ermöglicht die frühzeitige Einschätzung, ob die Stellung eines Infrastrukturantrages in 2025 sinnvoll ist.
Weitere Informationen zum Branchendialog finden Sie auf unserer Themenseite:
Gefördert wird der Netzausbau in Gebieten, in denen entweder kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird, oder bei denen nicht zwei Netze mit einer Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download vorhanden sind.
Nicht förderfähig sind Gebiete, die mit mindestens einem Kabelnetz mit mindestens dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder die mit mindestens einem Kabelnetz mit dem Standard unterhalb von Docsis 3.1 ausgestattet sind, aber der Netzbetreiber eine Aufrüstung mindestens auf den Standard Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt.
Die maximale Bundesfördersumme für Breitbandausbauprojekte nach Nr. 3.1 und Nr. 3.2 der Gigabit-RL 2.0 beträgt 40 Mio. Euro (siehe auch Nr. 6.6 der Gigabit-RL 2.0). Weiterhin gilt grundsätzlich eine Bagatellgrenze von 100 Tsd. Euro (vgl. Nr. 6.7 der Gigabit-RL 2.0). Die zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im jeweiligen Einzelfall über die konkrete Förderhöhe.
Zur Feststellung der Förderwürdigkeit wird der Förderantrag nach Nummer 3.1 oder Nummer 3.2 dieser Richtlinie anhand eines Kriterienkataloges von der zuständigen Bewilligungsbehörde geprüft und bepunktet. Der Kriterienkatalog enthält folgende Kriterien:
- „Nachholbedarf“: hoher Anteil von unterversorgten Adressen (mit weniger als 30 Mbit/s)
- „Synergienutzung“: verbleibende Versorgungslücken nach bereits realisiertem oder zugesichertem marktwirtschaftlichem bzw. gefördertem Ausbau
- „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“: Einwohnerdichte
- „Interkommunale Zusammenarbeit“: gemeindeübergreifende Zusammenarbeit.
Erhält ein Antrag eine bestimmte im Aufruf jeweils festgelegte Mindestpunktzahl, erfolgt eine vorrangige Bewilligung im Rahmen der für jedes Land jährlich festgelegten Landesobergrenze.
Vorrangig förderwürdig im Sinne dieses Aufrufs sind Anträge, die anhand der Kriterien mindestens 350 Punkte (von 500 möglichen Punkten) erreichen. Diese Anträge können jederzeit eingereicht werden. Sie können unabhängig vom Aufrufstichtag vorrangig bewilligt werden.
Die Bundesregierung stellt für das Jahr 2025 weiterhin erhebliche Mittel zur Unterstützung des Gigabitausbaus bereit. Zur zielgerichteten Verteilung der für die Bundesförderung verfügbaren Fördermittel und zur Sicherstellung einer angemessenen Infrastrukturförderung in jedem Land werden in Abhängigkeit von der Bundesmittelausstattung des Förderprogramms Landesobergrenzen festgesetzt. Je nach Bundesmittelausstattung ist es notwendig, die Landesobergrenzen betraglich anzupassen.
Die insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Zuge der dargestellten Landesobergrenzen zunächst für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben (fast lane) verwendet. Auf den gesonderten Förderaufruf für nicht vorrangig förderwürdige Vorhaben (Standardanträge) wird hingewiesen.
Zur Ermittlung des Nachholbedarfes orientiert sich die Bundesregierung an dem Fortschritt des privatwirtschaftlichen Ausbaus, der bestehenden Versorgungslage und der Potenzialanalyse. Die Potenzialanalyse verfolgt das Ziel, einen eigenwirtschaftlichen und flächendeckenden Breitbandausbau ohne Förderung voranzutreiben. Die Potenzialanalyse ist ein Meilenstein der Gigabitstrategie und kann unter www.bmdv.bund.de abgerufen werden.
Der auf der Onlineplattform des Projektträgers integrierte Punktekompass dient zur Einschätzung der voraussichtlichen zu erreichenden Punktzahl Ihres Antrags auf Infrastrukturförderung im Jahr 2025.
Der Punktekompass…
- bietet eine Prognose über die Erfolgsaussicht des beabsichtigten Infrastrukturantrages.
- ist verpflichtend im Vorfeld zum Einstieg in die Infrastrukturförderung im Jahr 2025 von Kommunen zu verwenden.
Die Prognose des Punktekompasses ermöglicht es, frühzeitig abzuschätzen, wie erfolgversprechend ein Antrag im aktuellen Förderzeitraum sein könnte und unterstützt dabei, die Aufwände aller Beteiligten effizient zu gestalten und Arbeiten an sehr wahrscheinlich erfolglosen Anträgen zu vermeiden.
Sie möchten weitere Informationen zum Punktekompass erhalten oder benötigen eine Anleitung zur Nutzung des Punktekompasses? Dann werfen Sie einen Blick auf unsere Themenseite hierzu:
Teilnahmeberechtigt ist die Gebietskörperschaft[1], in der das Projektgebiet liegt. Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung (zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes) nachgewiesen werden.
[1] Insbesondere Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt sowie ein Unternehmen in ausschließlicher öffentlicher Trägerschaft.