Zum Hauptinhalt der Webseite
Weiterleitung Förderportal

In unserem Bereich „Häufige Fragen“ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gigabit-Förderung 2.0 vom 31.03.2023. Bezugnehmend auf Fragen und Bedürfnisse unserer Antragsteller sowie den Entwicklungen im Förderprogramm wird die Liste laufend aktualisiert und ergänzt.

Sie haben weitere Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich gerne bei unserem Kontaktcenter. Wir freuen uns, Ihre Themen in unseren Fragenkatalog mit aufzunehmen.

Fragen zur Gigabit-Förderung 2.0 vom 31.03.2023

Was ist die Gigabit-Förderung 2.0 vom 31.03.2023?

Im Rahmen des Förderprogramms konnten seit dem 03.04.2023 im ersten Aufruf Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden. Gefördert wird die Anbindung von Adressen, die in den nächsten 1-3 Jahren nicht privatwirtschaftlich ausgebaut werden. Der erste Aufruf zur Infrastrukturförderung wurde am 08.12.2023 beendet.

Insgesamt stellte der Bund rund 3 Milliarden Euro für 2023 für die Unterstützung des Gigabitausbaus zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell sowie bis zu 100 Prozent der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen finanziert. Die Bundesländer oder Dritte können sich im Rahmen einer Ko-Finanzierung ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus beteiligen, um die Finanzierung der Förderprojekte bestmöglich zu sichern.

Welche Neuerungen zeichnen die Gigabit-Förderung 2.0 vom 31.03.2023 aus?

Mit der Förderrichtlinie zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023) wird die bisher geltende Aufgreifschwelle für die Gigabit-Förderung des Bundes auf unter 500 Mbit/s im Download bzw. unter 200 Mbit/s symmetrisch erhöht.

Die Antragstellung ist nur nach Durchführung eines Branchendialoges und eines Markterkundungsverfahrens möglich. Gefördert werden alle Teilnehmer des förderfähigen Gebiets der betroffenen Gemeinde oder in abgrenzbaren Verwaltungsbezirken/Ortsteilen dieser Gemeinde.

Das Fördervolumen pro Projekt beträgt bis zu 100 Millionen Euro (Bundesanteil). Die maximale Fördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden, liegt für Landkreise und Kreisfreie Großstädte bzw. Stadtkreise mit mehr als 100.000 Einwohnern bei 200.000 Euro und für alle anderen <Städte und Gemeinden bei 50.000 Euro

Wer sind meine Ansprechpartner?

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger – in Zusammenarbeit mit VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH – für die Durchführung der Breitbandförderung des Bundes in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Los A) zuständig.

Bei Fragen zu unserem Zuständigkeitsgebiet wenden Sie sich gerne an unser Kontaktcenter. Unsere regionalen Fachberaterinnen und Fachberater stehen Ihnen für Fragen rund um Ihr Fördervorhaben zur Verfügung und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein ist die aconium GmbH (Projektträger Los B) zuständig, welche Sie über www.aconium.eu erreichen können.

Kann die Förderung mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Eine Ergänzung des Bundesförderprogrammes durch Förderprogramme der Bundesländer oder der EU ist grundsätzlich möglich. Eine Ko-Finanzierung des Projekts durch Dritte, insbesondere auch durch Private, ist zulässig. Bei einer Ko-Finanzierung bzw. ergänzenden Finanzierung durch den Bund ist zu beachten, dass der Anteil der Bundesförderung bezogen auf alle Finanzierungsbeiträge des Bundes grundsätzlich insgesamt nicht über die maximalen Fördersätze in Höhe von 50-70 Prozent des Bundesförderprogramms Gigabitausbau hinaus erhöht wird.

Gibt es eine Bagatellgrenze?

Das Förderprogramm sieht gem. Nr. 6.7 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 für Ausbauvorhaben eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro vor. Diese Bagatellgrenzen beziehen sich auf die Höhe der Bundesfördersumme, die Gesamtinvestitionssummen müssen dem Bundesfördersatz entsprechend höher sein. Bei Unterschreitung der Bagatellgrenze ist eine sinnvolle Gebietserweiterung innerhalb der Gemarkungsgrenzen oder auch darüber hinaus zu prüfen.

Ausnahmen zur Unterschreitung der Bagatellgrenzen lässt die Richtlinie nur dann zu, wenn eine Unterschreitung auf die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien oder alternativer Verlegemethoden zurückzuführen ist.

Fragen zum Förderverfahren

Welche Voraussetzungen gelten für eine potenzielle Förderung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023?

Die Förderung unterliegt Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen: Anhand eines Branchendialoges sowie eines Markterkundungsverfahrens wird zunächst sichergestellt, dass ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht erfolgt und ein Marktversagen festgestellt wird. Außerdem muss die Aufgreifschwelle beachtet werden, welche voraussetzt, dass bestehende Netze lediglich über eine Rate unterhalb der Aufgreifschwelle, also von unter 500 Mbit/s im Download bzw. unter 200 Mbit/s symmetrisch verfügen und der Ausbau eines gigabitfähigen Netzes möglich ist.

Zudem liefert Ihnen der verpflichtende Punktekompass eine Prognose zur Erfolgsaussicht Ihres Infrastrukturantrages in 2024.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung in der Gigabit-Förderung 2.0 vom 31.03.2023 kann von Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft beantragt werden, sofern sich das Projektgebiet auf ihrem Gebiet befindet.

Privatpersonen oder Unternehmen können keine Förderung beantragen und müssen sich an ihre zuständige Gebietskörperschaft wenden.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben noch Fragen oder auch Anregungen? Melden Sie sich gerne bei unserem Kontaktcenter. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail unter kontakt@gigabit-pt.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.