Monitoring Verpflichtung nach §10 NGA-Rahmenregelung
Auf dieser Themenseite finden Sie Informationen zu der in §10 NGA-Rahmenregelung festgelegten Verpflichtung zum Monitoring.
Monitoring Verpflichtung nach §10 NGA-Rahmenregelung
Die Gewährung einer Beihilfe ist gemäß §10 der NGA-Rahmenregelung Gegenstand einer Monitoring Verpflichtung Deutschlands gegenüber der Europäischen Kommission. Die diesbezüglichen Beihilfefälle sind dem Projektträger jährlich bis zum 28.02. für das zurückliegende Kalenderjahr zu melden. Somit sind uns für das Jahr 2022 alle betroffenen Beihilfefälle bis spätestens zum 28.02.2023 mitzuteilen.
Geförderte Breitbandprojekte im Rahmen des Weiße-Flecken-Förderprogrammes
Das Monitoring für Ihr gefördertes Infrastrukturprojekt ist über unser Förderportal auszufüllen. Bitte loggen Sie sich dazu auf unserer Plattform in das Weiße-Flecken-Portal ein und rufen Ihre Ausschreibungen auf.
Im Förderportal können Sie unter dem Reiter Monitoring nach §10 NGA die nötigen Angaben machen und den Bericht speichern.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kontaktcenter unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 (Mo-Fr, 09-17 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung. Dieses kann Ihnen auch eine entsprechende Anleitung zukommen lassen.
Geförderte Breitbandausbauprojekte außerhalb der Bundesförderung
Für alle weiteren vom Monitoring betroffen Breitbandausbauprojekte außerhalb der Bundesförderung stellen wir eine entsprechend auszufüllende Exceltabelle zur Verfügung. Diese schicken Sie bitte nach vollständiger Befüllung per Mail an unser Kontaktcenter.
Einhaltung NGA Vorleistungspreise
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 (Mo-Fr, 09-17 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.