Das Markterkundungsverfahren (MEV) in der Gigabitförderung 2.0
Das Markterkundungsverfahren (MEV) ist Voraussetzung jeder Bundesförderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus. Ein MEV dient zur Bestandsaufnahme der Adressversorgung im Projektgebiet. Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen sowie eine Hilfestellung zum Anlegen eines MEV im Förderportal des Projektträgers.
Eckpunkte
Gemäß Nummer 5.5 der Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 ist es verpflichtend, ein MEV vor der Antragstellung auf Infrastrukturförderung durchzuführen. Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird. Mit dem MEV wird bei den Telekommunikationsunternehmen (TKU) der tatsächliche Erschließungsstand des betroffenen Gebietes sowie insbesondere der zukünftige eigenwirtschaftliche Ausbau abgefragt, um förderfähige Adressen zu identifizieren. Weiterführende Informationen finden Sie im Hinweisblatt Markterkundungsverfahren:
Wesentliche Neuerungen der Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 sind unter anderem die Einführung eines „relevanten Zeithorizonts“ für das MEV sowie die „Netzerweiterung in an das Fördergebiet angrenzende Gebiete“ – hierzu erhalten Sie untenstehend weiterführende Informationen.
Eine Neuerung der Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 ist die Einführung eines „relevanten Zeithorizonts“ für das MEV – wie im Informationsblatt zu neuen Regelungen für die Aufrufe 2024 beschrieben. Der relevante Zeithorizont ist der Zeitraum, auf den sich die Abfrage eines eventuellen Privatausbaus im Markterkundungsverfahren erstreckt. Er beträgt mindestens drei Jahre und höchstens sieben Jahre, muss aber ansonsten künftig von den Kommunen selbst und individuell entsprechend der voraussichtlichen Dauer des etwaigen Förderprojektes für jedes MEV festgelegt werden.
Der Bund gibt den Kommunen konkrete Anhaltspunkte für die Festlegung eines „relevanten Zeithorizontes“ in Form einer Aufstellung der zeitrelevanten Faktoren und der typischen Zeiträume an die Hand:
Das MEV ist durch potenzielle Antragsteller im Förderportal des Projektträgers anzulegen. Anschließend muss dieses im öffentlichen Bereich des Portals für einen Zeitraum von mindestens acht Wochen veröffentlicht werden. Die folgende Beschreibung bietet eine Hilfestellung zum Prozess im Förderportal.
Im Markterkundungsverfahren muss künftig ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das geförderte Netz dafür genutzt werden darf, Gebiete privatwirtschaftlich zu erschließen, die an das Fördergebiet angrenzen. Diese Möglichkeit muss aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gegenüber dem geförderten Unternehmen beschränkt oder untersagt werden. Der Betreiber eines in einem angrenzenden Gebiet bereits bestehenden oder geplanten gigabitfähigen Netzes kann sich im Markterkundungsverfahren gegen die Nutzung des geförderten Netzes für den Überbau seines Netzes aussprechen, indem er das jeweilige Netz unter der Angabe des Alters (Datum der Inbetriebnahme) im Markterkundungsverfahren anzeigt. Sollte entweder ein Netz, welches zum Zeitpunkt der Inbetriebnahmen des geplanten geförderten Netzes jünger ist als fünf Jahre, oder mindestens zwei Netze unabhängig von deren Alter vorhanden oder geplant sein, darf das geförderte Netz erst zwei Jahre nach seiner Inbetriebnahme für Ausbau des angrenzenden Gebietes genutzt werden.
Jedes Telekommunikationsunternehmen kann außerdem darlegen, dass etwa geplante private Netzerweiterungen auf Basis der geförderten Infrastruktur in angrenzende Gebiete durch das begünstigte Unternehmen zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung führen würden. In diesem Fall darf das begünstigte Unternehmen keine private Netzerweiterung unter Nutzung der geförderten Infrastruktur durchführen.
Das Markterkundungsverfahren im Gigabit-Förderportal
Das Anlegen eines neuen Markterkundungsverfahrens
Ein neues MEV kann im Förderportal im Bereich Meine Markterkundungsverfahren angelegt werden. Hier sehen Sie auch Ihre bereits angelegten MEV mit Informationen über den Beginn und das Ende des MEV sowie über deren aktuellen Status. Über den Button „Alle Markterkundungsverfahren“ auf der Startseite gelangen Sie in den MEV-Bereich, wo Sie genauere Details über Ihre bereits angelegten MEV einsehen können. Sie haben die Möglichkeit, diese Ansicht beliebig zu filtern (über das Plus-Symbol) und nach den angelegten Spalten zu sortieren (mit einem Klick auf die Pfeile in der Kopfzeile). Durch Klicken auf den Button „Neues Markterkundungsverfahren erstellen“ können Sie ein neues MEV anlegen.
Zum Anlegen des Markterkundungsverfahrens sind vier Reiter vollständig zu bearbeiten. Folgend erhalten Sie eine Hilfestellung zur Befüllung jedes Reiters.
Als ersten Schritt wählen Sie das „MEV auf Basis der Gigabit-RL 2.0 (In der Änderungsfassung vom 30.04.2024)“ aus. Es muss bestätigt oder verneint werden, ob ein Branchendialog durchgeführt wurde. Beachten Sie dabei, dass die Durchführung und Ergebnisdokumentation eines Branchendialogs auf der Förderplattform Voraussetzung für die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens nach Gigabit-Richtlinie 2.0 ist. Zudem muss bestätigt oder verneint werden, ob das Markterkundungsverfahren im Rahmen des Lückenschluss-Pilotprogramms durchgeführt werden soll. Weitere Informationen zu den verschiedenen Förderaufrufen finden Sie auf unserer Themenseite Förderaufrufe.
Geben Sie dem MEV einen aussagekräftigen Namen, nehmen Sie eine Gebietseingrenzung vor und benennen Sie eine Ansprechperson. Die Möglichkeiten zur Gebietseingrenzung beschränken sich auf jene Gebiete, welche Sie in Ihrer Registrierung angegeben haben. Umgekehrt müssen jedoch nicht alle Gebiete, für welche Sie sich registriert haben, für das MEV ausgewählt werden.
Anschreiben des Markterkundungsverfahrens im Anlegeverfahren
Das Dokument für das Anschreiben des Markterkundungsverfahrens steht Ihnen als Word-Vorlage in unserem Förderportal zum Download zur Verfügung. Sie können das Dokument anpassen und es anschließend wieder in das Portal hochladen. Bitte beachten Sie dabei, dass der Start und das Ende des MEVs im Anschreiben mit den Daten identisch sind, die Sie im Reiter Status MEV festlegen. Das Anschreiben wird zusammen mit dem MEV im Öffentlichen Bereich des Portals nach Beginn des MEVs veröffentlicht.
In dem Reiter Karte zur Markterkundung werden zwei Adressdateien im .csv-Format, jeweils für den Antragsteller und für die TKU, generiert. Um die Adressen auszuwählen, klicken Sie bitte auf den Button „GIS-Portal öffnen“. Eine Hilfestellung für die Adress-Auswahl im GIS-Portal, finden Sie im Kapitel „GIS-Portal > Bearbeitung von Markterkundungsverfahren im GIS-Portal“. Im Markterkundungsverfahren wird empfohlen, alle Adressen innerhalb der Grenzen der Gebietskörperschaft abzufragen.
Nachdem Sie im GIS-Portal im linken Drop-Down-Abschnitt unter „Auswahl Adressen“ die Adressen hinzugefügt haben, können Sie zurück auf die Startseite des Förderportals wechseln. Nach der Bestätigung der Verpflichtungserklärung über die Nutzung und Weitergabe von Daten, können Sie die Adressdateien durch einen Klick auf den Button „Erstellung der Adressdatei“ generieren. Die .csv-Dateien werden direkt vom System zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Reiter Status MEV wird das Startdatum des MEVs sowie die Dauer der Laufzeit und der Abfragezeitraum des MEVs festgelegt. Zum Abfragezeitraum beachten Sie bitte, dass gemäß Nr. 5.6 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 30.04.2024 ein relevanter Abfragezeitraum für das MEV festzulegen ist, der mindestens drei Jahre betragen muss und höchstens sieben Jahre betragen darf. Beachten Sie bitte zudem, dass Sie das Enddatum des MEVs selbstständig auf Überschneidungen mit Feier- oder Wochenendtagen prüfen müssen. Außerdem sollte das Ende des MEVs nicht außerhalb üblicher werktäglicher Arbeitszeiten und nicht auf einen Montag fallen. Nachdem Sie alle erforderlichen Eingaben getätigt haben, klicken Sie auf den Button „MEV starten“, um das MEV zu veröffentlichen.
Wenn Sie ein laufendes MEV stoppen möchten, ist dies ebenfalls im Reiter Status MEV über den Button „MEV stoppen“ möglich.
Im Reiter Ergebnisse können die antragstellenden Gebietskörperschaften Ihre bearbeiteten MEV-Ergebnisse per Drag-and-Drop oder per Klick auf das entsprechende Feld auf das Förderportal hochladen. Dort können Sie zudem eine Anleitung zur Bearbeitung des MEVs mit Anwendungsbeispielen für die MEV-Zusammenführung herunterladen.
Abschließend können Sie durch Setzen eines Hakens die Ergebnisse veröffentlichen und die Anzahl der eingegangenen Antworten in das dafür vorgesehene Textfeld eintragen. Ergänzend dazu können Sie einen Veröffentlichungstext in das vorgesehene Textfeld schreiben und weitere Dokumente veröffentlichen.
Im Abschnitt „Rückmeldung der TKU“ finden Sie alle Dokumente und Rückmeldungen der teilnehmenden TKU.
Der Abschnitt „Einhaltung Meilensteine“ verschafft durch Setzen der entsprechenden Haken einen Überblick über die Fristen der Vorvermarktung.
Rückmeldung zum MEV (nur TKU)
Die Informationen über alle MEV können sich die TKU im Öffentlichen Bereich einholen (siehe Öffentlicher Bereich). Um an einem MEV teilzunehmen und die jeweiligen .csv-Adressdateien herunterzuladen, ist eine Registrierung und Anmeldung im Förderportal notwendig.
Durch Klicken auf den Button „Alle Markterkundungen“ können sich die TKU alle aktuell laufenden MEV anzeigen lassen und die Ergebnisse je nach Wunsch filtern. Durch Klicken auf die Datumsanzeige des jeweiligen MEVs im rechten Bereich der Zeile wird in die Detailansicht des MEVs gewechselt. Hier wird auch die von den antragstellenden Gebietskörperschaften generierte Adressdatei für TKU zum Download zur Verfügung gestellt. Dafür bestätigen Sie bitte zuerst die Verpflichtungserklärung über die Nutzung und Weitergabe von Daten durch Setzen eines Hakens und speichern diese ab.
Zur Teilnahme am MEV laden Sie die ausgefüllte Adressdatei als ZIP-Datei per Drag-and-Drop oder per Klick in das dafür vorgesehene Feld im Förderportal hoch und stimmen der Teilnahme zu. Für diesen Schritt ist es allerdings erforderlich, die Verpflichtungserklärung über die Nutzung und Weitergabe von Daten durch das Setzen eines Hakens zu bestätigen.
Fristverlängerungen für laufende Markterkundungsverfahren können die zuständigen Gebietskörperschaften im Reiter Fristverlängerung einstellen. Im Drop-Down-Menü können Sie die aktuelle Laufzeit des MEVs inkl. der gewünschten Verlängerung auswählen. Anschließend müssen Sie eine Änderungsbekanntmachung sowie das neue Veröffentlichungsschreiben als PDF-Datei hochladen. Zu beachten ist hier, dass das neue Enddatum des MEVs in der Änderungsbekanntmachung und im neuen Veröffentlichungsschreiben mit dem von Ihnen zuvor angegebenen Fristende im Reiter Fristverlängerung im Förderportal übereinstimmt.
Abschließend ist eine kurze Begründung der Fristverlängerung im Freitextfeld anzugeben, welche nicht im öffentlichen Bereich einsehbar ist.
Unser Kontaktcenter
Sie haben weitere Fragen oder auch Anregungen? Melden Sie sich gern bei unserem Kontaktcenter. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail unter kontakt@gigabit-pt.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.