Eine Hilfestellung zum Förderportal
Mit Hilfe des Förderportals können alle Schritte Ihres Förderprojekts digital, und damit zentral „an einem Ort“, bearbeitet und verwaltet werden. Wir ermöglichen Ihnen einen kontinuierlichen Informationsaustausch. Mit unserer E-Hilfe haben wir für Sie praktische Hinweise und Tipps rund um das Förderportal online zusammengestellt. Kurz und knapp beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen – sei es zur Registrierung im Förderportal, zum Markterkundungsverfahren oder zur Erstellung von Förderanträgen.
Registrierung
Ihre Registrierung im Förderportal soll reibungslos verlaufen. Sie finden hier Informationen, wie Sie sich als Erst-Admin einer Organisation und weitere Admins oder Nutzende innerhalb Ihres Organisation-Accounts anlegen können. Außerdem geben wir Ihnen administrative Hilfestellungen zur Wiederherstellung von Passwörtern oder der Einrichtung von Benutzersperren.
Hier erhalten Sie schnelle Antworten auf Ihre Fragen bezüglich der Registrierung im Förderportal.
Förderverfahren
In diesem Abschnitt finden Sie Unterstützung bezüglich der verschiedenen Phasen des Förderverfahrens. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch das Förderportal.
Hierzu werden Ihnen Anleitungen für die verschiedenen Förderprogramme zur Verfügung gestellt. Unser Angebot an Anleitungen wird stetig erweitert.
Bitte klicken Sie auf die einzelnen Reiter um weitere Informationen auszuklappen.
Gebietskörperschaften können seit dem 15.04. wieder einen Antrag auf Beratungsleistungsförderung stellen. Die Antragstellung von Erstanträgen ist ausschließlich nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 möglich.
In der untenstehenden Anleitung finden Sie eine Hilfestellung zur Antragstellung auf Förderung von Beratungsleistungen.
Bis zum 30.09.2024 konnten Anträge auf Infrastrukturförderung im Standardaufruf und fast lane-Aufruf gestellt werden. Bis zum 15.11.2024 können Sie noch einen Antrag im 2. Aufruf Lückenschluss-Pilotprogramm stellen. Die Antragstellung im Standardaufruf oder Fast-Lane-Aufruf schließt eine Antragstellung im Lückenschluss-Pilotprogramm aus und umgekehrt. Anträge zur Förderung von Beratungsleistungen können bereits seit dem 15. April 2024 gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Themenseiten zur Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 und zu den Förderaufrufen 2024:
Zuwendungsempfänger mit einem Zuwendungsbescheid für Infrastrukturförderung in vorläufiger Höhe können nach Auswertung des MEVs und Abschluss der Ausschreibung einen Antrag auf Bewilligung der Infrastrukturförderung in abschließender Höhe stellen.
Eine How-To-Anleitung zur Einreichung eines Antrags über eine Zuwendung in abschließender Höhe im Rahmen der Infrastrukturförderung im Graue-Flecken-Programm befindet sich untenstehend.
Nach der Bewilligung der Beratungsleistungen oder der vorläufigen Höhe der Zuwendung für Infrastrukturausbau können im weiteren Projektverlauf Änderungsanträge gestellt werden. In Bezug auf die Infrastrukturförderung wird zwischen Änderungsanträgen zum vorläufigen Antrag und Änderungsanträgen zum endgültigen Antrag unterschieden. Der Antragsteller ist verpflichtet, Änderungen des Maßnahmeverlaufs dem Zuwendungsgeber unverzüglich mitzuteilen und ausführlich zu begründen. Mithin muss ein Änderungsantrag seitens des Zuwendungsempfängers immer dann gestellt werden, wenn wesentliche inhaltliche Änderungen in der Umsetzung des Projekts eingetreten sind bzw. vorgenommen werden sollen. Dies ist beispielsweise bei zeitlichen bzw. finanziellen Abweichungen vom Ausgangsantrag der Fall.
In den untenstehenden How-To-Anleitungen finden Sie weitere Informationen zur Nutzung des Förderportals Klick für Klick.
Damit Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel optimal planen können, können Sie im Projektverlauf Mittel für Ihre bewilligten Förderprojekte (Beratungsleistungen und Infrastrukturförderung) abrufen. Konkret können Sie einen Mittelabruf mit oder ohne Zwischennachweis durchführen. Bei einem Mittelabruf ohne Zwischennachweis orientiert sich die ausgezahlte Zuwendung an Ihren Angaben zur Zahlungsanforderung entsprechend dem Finanzierungsplan. Beantragen Sie einen Mittelabruf mit Zwischennachweis, ist das Einreichen von Rechnungen über das Förderportal Voraussetzung. Sie können zudem einen Mittelabruf für Material auf Vorrat beantragen. Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden How-To-Anleitung.
Zuwendungsempfänger mit einem vorläufig oder endgültig bewilligten Antrag auf Infrastrukturförderung im Graue-Flecken-Programm und gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 sind gemäß Ziffer 4.3. BNBest-Gigabit dazu verpflichtet, bis zum 30.4. einen Zwischennachweis über das vorangegangene Haushaltsjahr einzureichen. Mit dem Zwischennachweis übermittelt der Zuwendungsempfänger einen Bericht zum aktuellen Stand des Projektfortschritts an die Bewilligungsbehörde. Die entsprechenden How-To-Anleitungen befinden sich derzeit in Erstellung.
Mit dem Verwendungsnachweis wird der Abschluss der Leistungen im bewilligten Fördergegenstand eingeleitet und nach der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde die Auszahlung der (restlichen) Mittel veranlasst. Durch den Zuwendungsempfänger ist ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel zu erbringen, damit die Bewilligungsbehörde den Zweck des Mitteleinsatzes nachvollziehen kann. Die entsprechenden How-To-Anleitungen befinden sich derzeit in Erstellung.
Seitens des Projektträgers können Nachforderungen zu Ihrem Förderantrag entstehen. Die entsprechende Rubrik in der Projektübersicht Ihres Förderprojekts liefert Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Nachforderungen und ermöglicht so eine leichte Beantwortung der Fragen. Dies erlaubt uns, Ihren Antrag schneller zu bearbeiten! Um zu den Nachforderungen zu gelangen, öffnen Sie das entsprechende Förderprojekt und klicken Sie auf die Schaltfläche „Nachforderungen“. Eine Hilfestellung zur Beantwortung von Nachforderungen finden Sie in folgender Anleitung:
Punktekompass
Sie möchten die voraussichtliche Punktzahl Ihres geplanten Förderprojektes gemäß Kriterienkatalog berechnen lassen? Dann nutzen Sie in Vorbereitung auf die Antragsstellung auf Infrastrukturförderung in 2024 den Punktekompass im Förderportal des Projektträgers. Dieser dient zur Einschätzung der voraussichtlichen zu erreichenden Punktzahl Ihres Antrags auf Infrastrukturförderung.
Der Punktekompass…
- bietet eine Prognose über die Erfolgsaussicht des beabsichtigten Infrastrukturantrages.
- ist verpflichtend im Vorfeld zum Einstieg in die Infrastrukturförderung im Jahr 2024 von Kommunen zu verwenden.
Die Prognose des Punktekompasses ermöglicht es, frühzeitig abzuschätzen, wie erfolgversprechend ein Antrag im aktuellen Förderzeitraum sein könnte und unterstützt dabei, die Aufwände aller Beteiligten effizient zu gestalten und Arbeiten an sehr wahrscheinlich erfolglosen Anträgen zu vermeiden.
Sie möchten weitere Informationen zum Punktekompass erhalten oder benötigen eine Anleitung zur Nutzung des Punktekompasses? Dann werfen Sie einen Blick auf unsere Themenseite hierzu:
Kommunaler Branchendialog
Sie benötigen Hilfestellung beim Anlegen und Veröffentlichen eines kommunalen Branchendialogs im Förderportal? Dann werfen Sie einen Blick in die folgende How-To-Anleitung.
Möchten Sie noch mehr Informationen zum Thema kommunale Branchendialoge erhalten, informieren Sie sich auf unserer Themenseite hierzu:
Markterkundungsverfahren (MEV)
Sie benötigen Hilfestellung beim Anlegen eines neuen Markterkundungsverfahrens (MEV) oder möchten den aktuellen Status des MEVs verfolgen? Unter folgendem Link haben wir für Sie alle wichtigen Punkte rund um das Thema Markterkundungsverfahren in unserem Förderportal zur Verfügung gestellt. Sie können nachlesen, wo ein MEV beantragt wird und wie Sie mit Hilfe des GIS-Portals Adressen auswählen können.
Möchten Sie noch mehr Informationen zum Thema MEV erhalten, melden Sie sich gerne auch für unseren Workshop „Markterkundungsverfahren“ an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ausschreibungen
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung und der Verwaltung von Ausschreibungen? In diesem Abschnitt können Sie nachlesen, wie Sie eine neue Ausschreibung anlegen und wie sich die Karte zur Ausschreibung erstellen lässt. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Änderungen an einer bestehenden Ausschreibung wie z. B. eine Fristverlängerung vornehmen und wie Sie die Ergebnisse des Auswahlverfahrens veröffentlichen können.
GIS-Portal
Sie benötigen Hilfe bei der Bedienung des integrierten GIS-Portals? Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Anleitung, welche darstellt, wie Sie Adresspunkte neu anlegen, löschen oder bearbeiten können. Des Weiteren erhalten Sie Hilfe bei der Definition Ihres Antragsgebietes im Rahmen von beantragten Förderungsleistungen und bei der Festlegung eines Gebietes für Ihr Markterkundungsverfahren.
Öffentlicher Bereich
Sie möchten gerne eine Übersicht laufender und abgeschlossener Markterkundungsverfahren (MEV) und Branchendialoge sowie aller Ausschreibungsverfahren erhalten? Unter nachfolgendem Link erhalten Sie nicht nur eine aktuelle Übersicht über diese Verfahren, sondern es stehen Ihnen auch zusätzlich MEV-Veröffentlichungsschreiben und eine Detailansicht zur Markterkundung zur Verfügung.
Dieser Bereich erfordert keine Registrierung! Sie möchten mehr erfahren?
Weitere Funktionen
Hier finden Sie weitere hilfreiche Funktionen des Förderportals im Überblick. Mithilfe des Postfach können Sie direkt mit dem Projektträger interagieren. In der Dokumentenverwaltung finden Sie alle notwendigen Dateien, Nachweise und Unterlagen an einem Ort. Über Dokumente des Zuwendungsgebers können Sie relevante Dateien direkt herunterladen.
Hier gelangen Sie zum Förderportal
Unser Kontaktcenter
Sie haben dennoch Fragen oder auch Anregungen? Melden Sie sich gern bei unserem Kontaktcenter. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail unter kontakt@gigabit-pt.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.