Zum Hauptinhalt der Webseite
Weiterleitung Förderportal

Ab 02. März 2023 konnten gemäß Nr. 3.3. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021, zuletzt geändert am 27.12.2022, Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gestellt werden.

Seit Veröffentlichung der neuen Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 ist die Antragsstellung von Beratungsleistungen weiterhin auf Basis Nr. 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 möglich.

Der Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen vom 26.04.2021 wurde am 17.10.2022 beendet. Eine neue Förderrichtlinie ist am 31.03.2023 in Kraft getreten. Das BMDV hat die Antragstellung für Beratungsleistungen bereits vor Veröffentlichung der Gigabit-Richtlinie 2.0 ermöglicht.

Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechender Ausbauprojekte, im Hinblick auf die seit April 2023 gestartete Förderung des Gigabitausbaus. Die Gigabit-Richtlinie 2.0 ist somit die Grundlage dieses Aufrufes.

Eckpunkte der Beratungsförderung

Nachfolgend haben wir überblicksartig zentrale Eckpunkte des Aufrufs zur Beratungsförderung vom 02.03.2023 gemäß Nr. 3.3. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 zusammengestellt. Weitere Informationen sowie den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der gültigen Fassung des Aufrufs.

Förderziel und Zuwendungszweck

Der Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt hauptsächlich eigenwirtschaftlich durch die TK-Wirtschaft, der geförderte Ausbau soll ergänzend in den nichtwirtschaftlichen Gebieten stattfinden. Es bedarf vielfach einer fachlichen Beratung der Gebietskörperschaften durch externe Experten, um ein optimales Verhältnis beider Ausbauarten zu erreichen und auf dieser Grundlage ein Förderfahren durchzuführen. Ziel ist es, Berater frühzeitiger einzubinden und den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze zu beschleunigen.

Höhe der Zuwendung

Die Fördersumme für Beratungsleistungen für nachgewiesene Ausgaben beträgt maximal 50.000 Euro pro Gemeinde bzw. maximal 200.000 Euro pro Landkreisprojekt bzw. gemeinde-übergreifendem Projekt und kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist die Gebietskörperschaft, in der das Ausbaugebiet liegt. Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.
Kommunen, die bereits eine Bewilligung für eine Beraterunterstützung gemäß Nr. 3.3 der aktuellen Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 erhielten, sind nicht antragsberechtigt.

Teilnahmevoraussetzungen

a. Maßnahmebeginn

Nicht gefördert werden Beratungsleistungen, die vor Bewilligung des Förderantrages bereits begonnen wurden. Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Vertrags des Zuwendungs-empfängers mit dem Beratungsunternehmen. Die inhaltlichen Anforderungen an die Beratungsleistungen ergeben sich aus dem Bewilligungsbescheid sowie den dazugehörigen Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen.

b. Branchendialog

Um die Zusammenarbeit zwischen TK-Unternehmen und Kommunen zu unterstützen (bspw. Kooperationsvereinbarungen, Beteiligung der Kommune an Vorvermarktung, Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden) und den privatwirtschaftlichen Ausbau anzuregen, ist im Vorfeld einer Förderung von Ausbauprojekten das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Kommune im Rahmen eines Gesprächs mit der örtlichen TK-Wirtschaft auszuloten.

Der Leitfaden zur Durchführung von kommunalen Branchendialogen für den Gigabitausbau gibt Gemeinden, Städten und Landkreisen praxisnahe Empfehlungen an die Hand, um einen kommunalen Branchendialog vorzubereiten, durchzuführen und die nächsten Schritte für den Gigabitausbau vor Ort zu planen.

Unterstützung zur Durchführung eines Branchendialogs erhalten Sie vom Gigabitbüro des Bundes von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 26365040 oder über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de.

Hilfestellung zum Förderportal

Bei allgemeinen Anfragen rund um die Breitbandförderung des Bundes erreichen Sie unser Team im Kontaktcenter von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050. Schreiben Sie uns gerne auch eine E-Mail an kontakt@gigabit-pt.de.

Gerne können Sie sich auch an die/den für Sie zuständigen Regionalberater/ Regionalberaterin wenden.

Weitere Informationen u.a. auch zu Gegenstand, Art und Umfang der Förderung, finden Sie auf der Website des BMDV sowie in der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“

Weiterleitung zum Förderportal