Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen
Ab 02. März 2023 können gemäß Nr. 3.3. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021, zuletzt geändert am 27.12.2022, Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gestellt werden.
Auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (zuletzt geändert am 27.12.2022) fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze sowie die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für die fachliche Begleitung entsprechender Projekte.
Der Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen vom 26.04.2021 wurde am 17.10.2022 beendet. Eine neue Förderrichtlinie soll möglichst Anfang April 2023 in Kraft treten und damit die Unterstützung des Gigabitausbaus fortgeführt werden.
Das BMDV möchte hierfür die Möglichkeit der Antragstellung für Beratungsleistungen auf Basis der aktuellen Richtlinie bereits vorab ermöglichen.
Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechender Ausbauprojekte, im Hinblick auf die ab April 2023 startende Förderung des Gigabitausbaus. Die künftige Richtlinie wird die aktuell gültige Richtlinie ersetzen und damit auch zur künftigen Grundlage dieses Aufrufes.
Eckpunkte der Beratungsförderung
Nachfolgend haben wir überblicksartig zentrale Eckpunkte des Aufrufs zur Beratungsförderung vom 02.03.2023 gemäß Nr. 3.3. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021, zuletzt geändert am 27.12.2022, zusammengestellt. Weitere Informationen sowie den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der gültigen Fassung des Aufrufs.
Förderziel und Zuwendungszweck
Der Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt hauptsächlich eigenwirtschaftlich durch die TK-Wirtschaft, der geförderte Ausbau soll ergänzend in den nichtwirtschaftlichen Gebieten stattfinden. Es bedarf vielfach einer fachlichen Beratung der Gebietskörperschaften durch externe Experten, um ein optimales Verhältnis beider Ausbauarten zu erreichen und auf dieser Grundlage ein Förderfahren durchzuführen. Ziel ist es, Berater frühzeitiger einzubinden und den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze zu beschleunigen.
Höhe der Zuwendung
Die Fördersumme für Beratungsleistungen für nachgewiesene Ausgaben beträgt maximal 50.000 Euro pro Gemeinde bzw. maximal 200.000 Euro pro Landkreisprojekt bzw. gemeinde-übergreifendem Projekt und kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt ist die Gebietskörperschaft, in der das Ausbaugebiet liegt. Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.
Kommunen, die bereits eine Bewilligung für eine Beraterunterstützung gemäß Nr. 3.3 der aktuellen Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 erhielten, sind nicht antragsberechtigt.
Teilnahmevoraussetzungen
a. Maßnahmebeginn
Nicht gefördert werden Beratungsleistungen, die vor Bewilligung des Förderantrages bereits begonnen wurden. Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Vertrags des Zuwendungs-empfängers mit dem Beratungsunternehmen. Die inhaltlichen Anforderungen an die Beratungsleistungen ergeben sich aus dem Bewilligungsbescheid sowie den dazugehörigen Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen.
b. Branchendialog
Um die Zusammenarbeit zwischen TK-Unternehmen und Kommunen zu unterstützen (bspw. Kooperationsvereinbarungen, Beteiligung der Kommune an Vorvermarktung, Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden) und den privatwirtschaftlichen Ausbau anzuregen, ist im Vorfeld einer Förderung von Ausbauprojekten das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Kommune im Rahmen eines Gesprächs mit der örtlichen TK-Wirtschaft auszuloten.
Der Leitfaden zur Durchführung von kommunalen Branchendialogen für den Gigabitausbau gibt Gemeinden, Städten und Landkreisen praxisnahe Empfehlungen an die Hand, um einen kommunalen Branchendialog vorzubereiten, durchzuführen und die nächsten Schritte für den Gigabitausbau vor Ort zu planen.
Unterstützung zur Durchführung eines Branchendialogs erhalten Sie vom Gigabitbüro des Bundes von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 26365040 oder über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de.
Hilfestellung zum Förderportal
Bei allgemeinen Anfragen rund um die Breitbandförderung des Bundes erreichen Sie unser Team im Kontaktcenter von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050. Schreiben Sie uns gerne auch eine E-Mail an kontakt@gigabit-pt.de.
Gerne können Sie sich auch an die/den für Sie zuständigen Regionalberater/ Regionalberaterin wenden.
Weitere Informationen u.a. auch zu Gegenstand, Art und Umfang der Förderung, finden Sie auf der Website des BMDV sowie in der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Weiterleitung zum Förderportal