Das Förderprogramm im Überblick
Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge.
Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen
Ab 02. März 2023 können gemäß Nr. 3.3. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021, zuletzt geändert am 27.12.2022, Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gestellt werden.
Auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (zuletzt geändert am 27.12.2022) fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze sowie die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für die fachliche Begleitung entsprechender Projekte.
Der Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen vom 26.04.2021 wurde am 17.10.2022 beendet. Eine neue Förderrichtlinie soll möglichst Anfang April 2023 in Kraft treten und damit die Unterstützung des Gigabitausbaus fortgeführt werden.
Das BMDV möchte hierfür die Möglichkeit der Antragstellung für Beratungsleistungen auf Basis der aktuellen Richtlinie bereits vorab ermöglichen.
Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechender Ausbauprojekte, im Hinblick auf die ab April 2023 startende Förderung des Gigabitausbaus. Die künftige Richtlinie wird die aktuell gültige Richtlinie ersetzen und damit auch zur künftigen Grundlage dieses Aufrufes.
Änderung der Richtlinie
Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021 (BAnz AT 21.05.2021 B3) wurde am 27.12.2022 geändert.
Auf dem Weg in die digitale Gesellschaft
Grundlage der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und wichtigen öffentlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis zum Jahr 2030 festgelegt. In einem ersten Schritt sollen bis Ende 2025 die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen auf 50 Prozent aller Haushalte und Unternehmen erhöht werden.
Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell sowie bis zu 100 Prozent der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen finanziert. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus, so dass die Finanzierung der Förderprojekte gesichert ist.
Wesentliche Eckpunkte der Gigabitförderung
Nachfolgend haben wir überblicksartig zentrale Eckpunkte des Förderprogramms zusammengestellt. Weitere Informationen sowie den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der gültigen Fassung der Förderrichtlinie.
Informationen zur Aufgreifschwelle
Mit der Förderrichtlinie zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland wird die bisher geltende Aufgreifschwelle für die Gigabit-Förderung des Bundes auf 100 Mbit/s erhöht. Für bestimmte Unternehmen und weitere sozioökonomische Schwerpunkte wird zudem eine Förderung selbst dann möglich, wenn sie bereits oberhalb der Aufgreifschwelle versorgt sind (detaillierte Beschreibung siehe Absatz 1 der Förderrichtlinie).
Ab 1. Januar 2023 ermöglicht der beihilfenrechtliche Rahmen eine Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen. Dies wird Gegenstand einer überarbeiteten Förderrichtlinie sein.
Förderziel und Zuwendungszweck
Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Un-ternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau sich nicht rentiert, unterstützt der Bund den Ausbau von Gigabitnetzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln entsprechende lokale Projekte.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines gigabitfähigen Netzes in allen Gebieten, die derzeit nicht über ein Netz verfügen, das allen Endkunden zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stellt bzw. keine Aufrüstung innerhalb eines Jahres nach Meldung im Markterkundungsverfahren erfolgt oder in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Unternehmen kein solches Netz errichtet wird.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insb. Kommune (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z.B. ein Amt) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft. Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.
Weitere Informationen u.a. auch zu Gegenstand, Art und Umfang der Förderung, finden Sie auf der Website des BMDV sowie in der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Richtlinie
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