Zum Hauptinhalt der Webseite
Weiterleitung Förderportal

Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge.

Wesentliche Eckpunkte der Gigabitförderung

Nachfolgend haben wir überblicksartig zentrale Eckpunkte des Förderprogramms zusammengestellt. Weitere Informationen sowie den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der gültigen Fassung der Förderrichtlinie.

Informationen zur Aufgreifschwelle

Mit der Förderrichtlinie zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland wird die bisher geltende Aufgreifschwelle für die Gigabit-Förderung des Bundes auf 100 Mbit/s erhöht. Für bestimmte Unternehmen und weitere sozioökonomische Schwerpunkte wird zudem eine Förderung selbst dann möglich, wenn sie bereits oberhalb der Aufgreifschwelle versorgt sind (detaillierte Beschreibung siehe Absatz 1 der Förderrichtlinie).

Ab 1. Januar 2023 ermöglicht der beihilfenrechtliche Rahmen eine Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen. Dies wird Gegenstand einer überarbeiteten Förderrichtlinie sein.

Förderziel und Zuwendungszweck

Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Un-ternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau sich nicht rentiert, unterstützt der Bund den Ausbau von Gigabitnetzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln entsprechende lokale Projekte.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines gigabitfähigen Netzes in allen Gebieten, die derzeit nicht über ein Netz verfügen, das allen Endkunden zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stellt bzw. keine Aufrüstung innerhalb eines Jahres nach Meldung im Markterkundungsverfahren erfolgt oder in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Unternehmen kein solches Netz errichtet wird.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insb. Kommune (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z.B. ein Amt) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft. Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.

Weitere Informationen u.a. auch zu Gegenstand, Art und Umfang der Förderung, finden Sie auf der Website des BMDV sowie in der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“

Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen

Ab 02. März 2023 konnten gemäß Nr. 3.3. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021, zuletzt geändert am 27.12.2022, Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gestellt werden.

Seit Veröffentlichung der neuen Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 ist die Antragsstellung von Beratungsleistungen weiterhin auf Basis Nr. 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 möglich.

Der Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen vom 26.04.2021 wurde am 17.10.2022 beendet. Eine neue Förderrichtlinie ist am 31.03.2023 in Kraft getreten. Das BMDV hat die Antragstellung für Beratungsleistungen bereits vor Veröffentlichung der Gigabit-Richtlinie 2.0 ermöglicht.

Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechender Ausbauprojekte, im Hinblick auf die seit April 2023 gestartete Förderung des Gigabitausbaus. Die Gigabit-Richtlinie 2.0 ist somit die Grundlage dieses Aufrufes.

Änderung der Richtlinie

Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021 (BAnz AT 21.05.2021 B3) wurde am 27.12.2022 geändert.

Richtlinie und Leitfaden

Weitere relevante Dokumente und Formulare stehen in unserem Downloadcenter für Sie zum Herunterladen bereit.