
Eine Hilfestellung zum Förderportal
Mit Hilfe des Förderportals können alle Schritte Ihres Förderprojekts digital, und damit zentral „an einem Ort“, bearbeitet und verwaltet werden. Wir ermöglichen Ihnen einen kontinuierlichen Informationsaustausch. Mit unserer E-Hilfe haben wir für Sie praktische Hinweise und Tipps rund um das Förderportal online zusammengestellt. Kurz und knapp beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen – sei es zur Registrierung im Förderportal, zum Markterkundungsverfahren oder zur Erstellung von Förderanträgen.
Registrierung
Ihre Registrierung im Förderportal soll reibungslos verlaufen. Sie finden hier Informationen, wie Sie sich als Erst-Admin einer Organisation und weitere Admins oder Nutzende innerhalb Ihres Organisation-Accounts anlegen können. Außerdem geben wir Ihnen administrative Hilfe-stellungen zur Wiederherstellung von Passwörtern oder der Einrichtung von Benutzersperren.
Hier erhalten Sie schnelle Antworten auf Ihre Fragen bezüglich der Registrierung im Förderportal.
Förderverfahren
In diesem Abschnitt finden Sie Unterstützung bezüglich der verschiedenen Phasen des Förderverfahrens. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch das Förderportal.
Hierzu werden Ihnen Anleitungen für die verschiedenen Förderprogramme zur Verfügung gestellt. Unser Angebot an Anleitungen wird stetig erweitert.
Bitte klicken Sie auf die einzelnen Reiter um weitere Informationen auszuklappen.
Gebietskörperschaften können einen Erstantrag auf Beratungsleistungen sowie einen Erstantrag auf Förderung von Infrastrukturleistungen in vorläufiger Höhe stellen. Die Antragstellung von Erstanträgen ist ausschließlich nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 möglich.
Zuwendungsempfänger mit einem Zuwendungsbescheid für Infrastrukturförderung in vorläufiger Höhe können nach Auswertung des MEVs und Abschluss der Ausschreibung einen Antrag auf Bewilligung der Infrastrukturförderung in endgültiger Höhe stellen.
In der untenstehenden Anleitung finden Sie eine Hilfestellung zur Antragstellung auf Förderung von Beratungsleistungen gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0.
Eine How-To-Anleitung zur Antragstellung auf Infrastrukturförderung befindet sich derzeit in Erstellung. Untenstehend finden Sie zudem eine Anleitung zu Änderungen im Förderportal im Rahmen des Inkrafttretens der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023.
Nach der Bewilligung der Beratungsleistungen oder der vorläufigen Höhe der Zuwendung für Infrastrukturausbau können im weiteren Projektverlauf Änderungsanträge gestellt werden. In Bezug auf die Infrastrukturförderung wird zwischen Änderungsanträgen zum vorläufigen Antrag und Änderungsanträgen zum endgültigen Antrag unterschieden. Der Antragsteller ist verpflichtet, Änderungen des Maßnahmeverlaufs dem Zuwendungsgeber unverzüglich mitzuteilen und ausführlich zu begründen. Mithin muss ein Änderungsantrag seitens des Zuwendungsempfängers immer dann gestellt werden, wenn wesentliche inhaltliche Änderungen in der Umsetzung des Projekts eingetreten sind bzw. vorgenommen werden sollen. Dies ist beispielsweise bei zeitlichen bzw. finanziellen Abweichungen vom Ausgangsantrag der Fall.
In den untenstehenden How-To-Anleitungen finden Sie weitere Informationen zur Nutzung des Förderportals Klick für Klick.
Damit Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel optimal planen können, können Sie im Projektverlauf Mittel für Ihre bewilligten Förderprojekte (Beratungsleistungen und Infrastrukturförderung) abrufen. Konkret können Sie einen Mittelabruf mit oder ohne Zwischennachweis durchführen. Bei einem Mittelabruf ohne Zwischennachweis orientiert sich die ausgezahlte Zuwendung an Ihren Angaben zur Zahlungsanforderung entsprechend dem Finanzierungsplan. Beantragen Sie einen Mittelabruf mit Zwischennachweis, ist das Einreichen von Rechnungen über das Förderportal Voraussetzung. Sie können zudem einen Mittelabruf für Material auf Vorrat beantragen. Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden How-To-Anleitung.
Zuwendungsempfänger mit einem vorläufig oder endgültig bewilligten Antrag auf Infrastrukturförderung im Graue-Flecken-Programm und gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 sind gemäß Ziffer 4.3. BNBest-Gigabit dazu verpflichtet, bis zum 30.4. einen Zwischennachweis über das vorangegangene Haushaltsjahr einzureichen. Mit dem Zwischennachweis übermittelt der Zuwendungsempfänger einen Bericht zum aktuellen Stand des Projektfortschritts an die Bewilligungsbehörde. Die entsprechenden How-To-Anleitungen befinden sich derzeit in Erstellung.
Mit dem Verwendungsnachweis wird der Abschluss der Leistungen im bewilligten Fördergegenstand eingeleitet und nach der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde die Auszahlung der (restlichen) Mittel veranlasst. Durch den Zuwendungsempfänger ist ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel zu erbringen, damit die Bewilligungsbehörde den Zweck des Mitteleinsatzes nachvollziehen kann. Die entsprechenden How-To-Anleitungen befinden sich derzeit in Erstellung.
Kommunaler Branchendialog
Sie benötigen Hilfestellung beim Anlegen und Veröffentlichen eines kommunalen Branchendialogs im Förderportal? Dann werfen Sie einen Blick in die untenstehende How-To-Anleitung zu Änderungen im Förderportal im Rahmen der Veröffentlichung der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023.
Möchten Sie noch mehr Informationen zum Thema kommunale Branchendialoge erhalten, informieren Sie sich auf unserer Themenseite hierzu:
Markterkundungsverfahren (MEV)
Sie benötigen Hilfestellung beim Anlegen eines neuen Markterkundungsverfahrens (MEV) oder möchten den aktuellen Status des MEVs verfolgen? Unter folgendem Link haben wir für Sie alle wichtigen Punkte rund um das Thema Markterkundungsverfahren in unserem Förderportal zur Verfügung gestellt. Sie können nachlesen, wo ein MEV beantragt wird und wie Sie mit Hilfe des GIS-Portals Adressen auswählen können.
Möchten Sie noch mehr Informationen zum Thema MEV erhalten, melden Sie sich gerne auch für unseren Workshop „Markterkundungsverfahren“ an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Punkterechner
Sie möchten die voraussichtliche Punktzahl Ihrer Kommune gemäß Kriterienkatalog berechnen lassen? Dann nutzen Sie den Punkterechner im Förderportal des Projektträgers. Hiermit erhalten Sie jederzeit von der Planung bis zur Antragseinreichung Hilfestellung bei der Berechnung Ihrer voraussichtlichen Punktzahl. Die Berechnung erfolgt dabei systemseitig durch das Förderportal. Der Punkterechner dient zur Simulation des Punktwertes durch die Auswahl verschiedener Kommunen und Simulation von MEV-Ergebnissen.
Zur Unterstützung bei der Nutzung des Punkterechners nutzen Sie die untenstehende How-To-Anleitung zu Änderungen im Förderportal im Rahmen der Veröffentlichung der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023.
Sie möchten weitere Informationen zum Punkterechner erhalten? Dann nutzen Sie unsere Themenseite hierzu:
Ausschreibungen
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung und der Verwaltung von Ausschreibungen? In diesem Abschnitt können Sie nachlesen, wie Sie eine neue Ausschreibung anlegen und wie sich die Karte zur Ausschreibung erstellen lässt. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Änderungen an einer bestehenden Ausschreibung wie z. B. eine Fristverlängerung vornehmen und wie Sie die Ergebnisse des Auswahlverfahrens veröffentlichen können.
GIS-Portal
Sie benötigen Hilfe bei der Bedienung des integrierten GIS-Portals? Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Anleitung, welche darstellt, wie Sie Adresspunkte neu anlegen, löschen oder bearbeiten können. Des Weiteren erhalten Sie Hilfe bei der Definition Ihres Antragsgebietes im Rahmen von beantragten Förderungsleistungen und bei der Festlegung eines Gebietes für Ihr Markterkundungsverfahren.
Öffentlicher Bereich
Sie möchten gerne eine Übersicht laufender und abgeschlossener Markterkundungsverfahren (MEV) und aller Ausschreibungsverfahren erhalten? Unter nachfolgendem Link erhalten Sie nicht nur eine aktuelle Übersicht über diese Verfahren, sondern es stehen Ihnen auch zusätzlich MEV-Veröffentlichungsschreiben und eine Detailansicht zur Markterkundung zur Verfügung.
Dieser Bereich erfordert keine Registrierung! Sie möchten mehr erfahren?
Weitere Funktionen
Hier finden Sie weitere hilfreiche Funktionen des Förderpotrals im Überblick. Mithilfe des Postfach können Sie direkt mit dem Projektträger interagieren. In der Dokumentenverwaltung finden Sie alle notwendigen Dateien, Nachweise und Unterlagen an einem Ort. Über Dokumente des Zuwendungsgebers können Sie relevante Dateien direkt herunterladen.
Hier gelangen Sie zum Förderportal
Unser Kontaktcenter
Sie haben dennoch Fragen oder auch Anregungen? Melden Sie sich gern bei unserem Kontaktcenter. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail unter kontakt@gigabit-pt.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.