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Weiterleitung Förderportal

Mit Inkrafttreten der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ am 26.04.2021 ist das Vorgänger-Programm für die Erschließung von „Weißen Flecken“ ausgelaufen. Hierfür können seit dem 26.04.2021 keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden. Auf dieser Seite haben wir für Zuwendungsempfänger alle relevanten Informationen zusammengestellt, die für die weitere erfolgreiche Bearbeitung und den Abschluss ihres Förderprojekts von Bedeutung sind.

Wir haben ab Anfang 2022 sukzessive die laufenden Verfahren übernommen

Mit Anfang des Jahres 2022 haben wir als Projektträger (PT-A) alle Förderprojekte des Vorgänger-Programms („Weiße Flecken“) in unserem Zuständigkeitsgebiet (Losgebiet A) übernommen. Projekte aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden vom bisherigen Projektträger, der aconium GmbH, an uns im Rahmen eines geordneten Übergangs übergeben. Für die Zuwendungsempfänger bedeutet dies, dass mit Erhalt des Änderungsbescheids wir als neuer Projektträger (PT-A) für das Projekt zuständig und die im weiteren Verfahrensverlauf verantwortliche Bewilligungsbehörde sind.

Alle zentralen Informationen rund um die Übernahme der Förderanträge haben wir nachfolgend zusammengestellt.

Diese Informationen richten sich ausschließlich an Zuwendungsempfänger, die im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (gültig bis 25.04.2021) noch ein Förderverfahren in Bearbeitung haben.

Fragen zum Förderverfahren und zur Übernahme der Projekte

Warum war die Übergabe meines Förderprojekts an einen neuen Projektträger erforderlich?

Mit Inkrafttreten der Gigabitförderung wurde die Projektträgerschaft in zwei Leistungsgebiete aufgeteilt, die jeweils von unterschiedlichen Projektträgern betreut werden. Das Graue-Flecken-Förderprogramm wird bereits seit dem Start am 26.04.2021 entsprechend dieser Aufteilung administriert. Für die Projekte des Weißen-Flecken-Programms wird dies seit dem 01.01.2022 ebenfalls gelten. Die Einzelheiten und Verfahrensschritte des geordneten Übergangs wurden gemeinsam zwischen dem BMDV und den Projektträgern abgestimmt.

Wann erfolgte die Übergabe?

Bis zum 31.12.2021 war die aconium GmbH allein verantwortlicher Projektträger des Weiße-Flecken-Förderprogramms.

Ab dem 01.01.2022 wurden Projekte von Projektträger B an Projektträger A übergeben. Diese Übergabe ist mittlerweile abgeschlossen.

Wie erfahre ich als Zuwendungsempfänger von der Übergabe?

Der erste Schritt für die Übergabe eines Förderprojekts ist, dass die physische und digitale Akte inkl. aller relevanten Informationen an den neuen Projektträger übergeben worden. Im Anschluss daran erhielten die Zuwendungsempfänger unmittelbar einen Änderungsbescheid. Dieser enthält alle weiteren konkreten Informationen zur Übernahme sowie auch die Kontaktdaten des dann zuständigen Fachberaters, an den sich der Zuwendungsempfänger mit all seinen Fragen wenden kann.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger – in Zusammenarbeit mit VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH – für die Durchführung der Gigabitförderung (für Weiße und Graue Flecken) in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Los A) zuständig.

Bei Fragen zu unserem Zuständigkeitsgebiet wenden Sie sich gerne an unser Kontaktcenter. Unsere regionalen Fachberaterinnen und Fachberater stehen Ihnen für Fragen rund um Ihr Fördervorhaben zur Verfügung und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Die Registrierung im Förderportal

Wie registriere ich mich als Zuwendungsempfänger im Förderportal?

Ihre Registrierung im Förderportal soll reibungslos verlaufen. Sie finden in folgender Anleitung praktische Hinweise. Weitere Fragen werden in den folgenden FAQs beantwortet.



Wie funktioniert die Beraterfreigabe?

Um Ihren Förderprojekten externe privatwirtschaftliche Berater zuzuordnen, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen.

Variante 1: Eine antragstellende Gebietskörperschaft kann einen Berater als Nutzer anlegen. Dadurch wird dem Berater eine Bearbeitung aller Projekte und Module der freigebenden Gebietskörperschaft ermöglicht. Der Berater muss sich nicht mehr selbst auf der Förderplattform registrieren, sondern wird von der antragstellenden Gebietskörperschaft in der Benutzerverwaltung des Graue-Flecken-Portals angelegt. Für jeden angelegten Berater kann hierbei entschieden werden, ob dieser auch eine Freigabe für die Weiße-Flecken-Projekte erhält oder nur auf die Graue-Flecken-Projekte zugreifen soll. Sollten Sie schon Berater für Graue-Flecken-Projekte als Nutzer angelegt haben, können Sie diesen in der Benutzerverwaltung auch Zugriff auf die Weiße-Flecken-Projekte erteilen.
Durch die Freigabe des Beraters über die Benutzerverwaltung, hat dieser Zugriff auf den gesamten Account und kann somit auch auf das GIS-Modul zugreifen.

Variante 2: Eine antragstellende Gebietskörperschaft kann einem oder mehreren im Antragsportal registrierten Beratern Ihren Anträgen zuordnen. Dies erfolgt über den Beraterfreigabe-Button auf der Startseite des Weiße-Flecken-Portals. Dort erhält die antragstellende Gebietskörperschaft vorerst eine Übersicht über die bereits erfolgten Beraterfreigaben. Über den Neue Freigabe-Button können Sie im Anschluss den Berater sowie das Projekt auswählen. Nach der Bestätigung kann der Berater über seinen Zugang die freigegebenen Projekte des Antragstellers/ der Gebietskörperschaft bearbeiten. Durch die Freigabe des Beraters über den „Beraterfreigabe-Button“ hat dieser nur Zugriff auf das eine Projekt und kann nicht auf das GIS-Modul zugreifen.

Richtlinie und Leitfaden

Weitere relevante Dokumente und Formulare stehen in unserem Downloadcenter für Sie zum Herunterladen bereit.

Workshops für Zuwendungsempfänger

Für (potenzielle) Zuwendungsempfänger aus unserem Leistungsgebiet bieten wir ein Workshop-Angebot an, das die kommunalen Verantwortlichen bei der Planung und Durchführung von Breitbandförderprojekten bestmöglich unterstützen soll. Unsere Workshops dienen der Vermittlung von Informationen rund um das Thema geförderter Gigabitausbau. Sie sind praxisnah konzipiert und bieten zudem auch Raum für Fragen rund um die Bearbeitung des eigenen Projekts.

Alle Informationen zu verfügbaren Workshops sowie dessen Anmeldung erhalten Sie hier.