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Weiterleitung Förderportal

Mit Hilfe des Förderportals können alle Schritte Ihres Förderprojekts digital, und damit zentral „an einem Ort“, bearbeitet und verwaltet werden. Wir ermöglichen Ihnen einen kontinuierlichen Informationsaustausch. Als Projektträger im Losgebiet A haben wir alle Förderprojekte des Vorgänger-Programms („Weiße-Flecken-Programm“) in unserem Zuständigkeitsgebiet übernommen. Die Übernahme der Projekte beinhaltet auch, dass alle projektrelevanten Dokumente und Daten, die bisher auf der Ausschreibungsdatenbank von PT-B (www.breitbandausschreibungen.de) hinterlegt waren, vom bisherigen Projektträger an uns übergeben wurden. Diese übermittelten Daten wurden in das neue Förderportal von PT-A zentral eingespielt und Ihnen zur Verfügung gestellt.

In dieser E-Hilfe haben wir für Sie als Zuwendungsempfänger des Vorgänger-Programms („Weiße-Flecken-Programm“) im Losgebiet A praktische Hinweise und Tipps rund um das Förderportal online zusammengestellt. Kurz und knapp beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen und stellen Ihnen hilfreiche Anleitungen zur Verfügung.

Registrierung

Ihre Registrierung im Förderportal soll reibungslos verlaufen. Sie finden hier Informationen, wie Sie sich als Erst-Admin einer Organisation registrieren und weitere Admins oder Nutzende innerhalb Ihres Organisationsaccounts anlegen können. Zudem können Zuwendungsempfänger hier erfahren, wie Sie externe Beratende den Projekten zuordnen können. Außerdem geben wir Ihnen administrative Hilfestellungen zur Wiederherstellung von Passwörtern oder der Einrichtung von Benutzersperren.

Markterkundungsverfahren (MEV)

Sie möchten ein abgeschlossenes Markterkundungsverfahren einsehen? In diesem Abschnitt haben wir für Sie alle wichtigen Punkte rund um das Thema Markterkundungsverfahren in unserem Förderportal zur Verfügung gestellt.

Änderungsanträge

Nach der Bewilligung der Beratungsleistungen oder der vorläufigen Höhe der Zuwendung für Infrastrukturausbau können Sie im weiteren Projektverlauf Änderungsanträge stellen. In Bezug auf die Infrastrukturförderung wird zwischen Änderungsanträgen zum vorläufigen Antrag und Änderungsanträgen zum endgültigen Antrag unterschieden. Der Antragsteller ist verpflichtet, Änderungen des Maßnahmeverlaufs dem Zuwendungsgeber unverzüglich mitzuteilen und ausführlich zu begründen. Mithin muss ein Änderungsantrag seitens des Zuwendungsempfängers immer dann gestellt werden, wenn wesentliche inhaltliche Änderungen in der Umsetzung des Projekts eingetreten sind bzw. vorgenommen werden sollen. Dies ist beispielsweise bei zeitlichen bzw. finanziellen Abweichungen vom Ausgangsantrag der Fall.

In den untenstehenden How-To-Anleitungen finden Sie weitere Informationen bzw. eine Hilfestellung zur Nutzung des Förderportals Klick für Klick.

Mittelabrufe

Damit Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel optimal planen können, können Sie im Projektverlauf Mittel für Ihre bewilligten Infrastrukturförderprojekte im Weiße-Flecken-Förderprogramm abrufen.

Konkret können Sie einen Mittelabruf mit oder ohne Zwischennachweis durchführen. Bei einem Mittelabruf ohne Zwischennachweis orientiert sich die ausgezahlte Zuwendung an Ihren Angaben zur Zahlungsanforderung entsprechend dem Finanzierungsplan. Beantragen Sie einen Mittelabruf mit Zwischennachweis, ist das Einreichen von Rechnungen über das Förderportal Voraussetzung. Sie können auch einen Mittelabruf für Material auf Vorrat beantragen. Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden How-To-Anleitung.

Zwischennachweise

Zuwendungsempfänger mit einem endgültig bewilligten Antrag auf Infrastrukturförderung im Weiße-Flecken-Programm sind gemäß Ziffer 1.2 BNBest-Breitband dazu verpflichtet, bis zum Ende des Kalenderjahres, mindestens einmal jährlich, unaufgefordert ein Zwischennachweis einzureichen, sofern in dem betroffenen Haushaltsjahr keine Mittel abgerufen wurden. Mit dem Zwischennachweis übermittelt der Zuwendungsempfänger einen Bericht zum aktuellen Stand des Projektfortschritts an die Bewilligungsbehörde.

Verwendungsnachweise

Mit dem Verwendungsnachweis wird der Abschluss der Leistungen im bewilligten Fördergegenstand eingeleitet und nach der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde die Auszahlung der (restlichen) Mittel veranlasst. Durch den Zuwendungsempfänger ist ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel zu erbringen, damit die Bewilligungsbehörde den Zweck des Mitteleinsatzes nachvollziehen kann.

Wie der Verwendungsnachweis im Förderportal gestellt werden kann und welche Dokumente hierbei verpflichtend einzureichen sind, können Sie den jeweiligen How-To-Anleitungen entnehmen.

Öffentlicher Bereich

Sie benötigen eine Übersicht über abgeschlossene Markterkundungsverfahren (MEV) und alle Ausschreibungsverfahren im Rahmen des „Weiße-Flecken-Programms“? Unter nachfolgendem Link (https://wfp-portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do) stehen Ihnen Detailansichten zur jeweiligen Markterkundung sowie Ausschreibung zur Verfügung. Dieser Bereich erfordert keine Registrierung!

Weitere Funktionen

a) Ihr Postfach – alle Nachrichten auf einem Blick

Das Postfach bietet Interaktionsmöglichkeiten zwischen antragstellenden Gebietskörperschaften und dem Projektträger. Das Postfach kann direkt über das Dashboard oder auch über das Nachrichten-Symbol in der Kopfzeile oben rechts aufgerufen werden. Mithilfe der integrierten Filter-Funktion (Plus-Zeichen) können alle vorhandenen Nachrichten je nach Belieben sortiert werden.

b) Dokumentenverwaltung

Die Dokumentenverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit alle zu einem Förderprojekt gehörigen Dokumente auf einen Blick einzusehen. Sie können mittels der Dokumentenverwaltung weitere relevante Dokumente auf dem Förderportal hochladen und Ihre bereits vorhandenen Dateien sichten. Um zur Dokumentenverwaltung zu gelangen, öffnen Sie das entsprechende Förderprojekt über die Projektübersicht und klicken Sie unter der Rubrik Sonstige Aktionen auf die Schaltfläche „Dokumentenverwaltung“.

c) Dokumente der Zuwendungsgeber

In dem Bereich Dokumente der Zuwendungsgeber finden Sie Logos und Werbeplakate für Ihr Projekt in verschiedenen Dateiformaten. Sobald Ihnen eine vorläufige oder endgültige Bewilligung Ihres Förderprojekts vorliegt, finden Sie die Dokumente der Zuwendungsgeber nach dem Öffnen des entsprechenden Förderprojekts über die Projektübersicht unter der Rubrik Sonstige Aktionen.

d) Nachforderungen

Seitens des Projektträgers können Nachforderungen zu Ihrem Förderantrag entstehen. Die entsprechende Rubrik in der Projektübersicht Ihres Förderprojekts liefert Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Nachforderungen und ermöglicht so eine leichte Beantwortung der Fragen. Dies erlaubt uns, Ihren Antrag schneller zu bearbeiten! Um zu den Nachforderungen zu gelangen, öffnen Sie das entsprechende Förderprojekt und klicken Sie auf die Schaltfläche „Nachforderungen“. Eine Hilfestellung zur Beantwortung von Nachforderungen finden Sie in folgender Anleitung:

e) Anleitungen – Schritt für Schritt zum Ziel

Um Ihnen eine möglichst zügige sowie effiziente Handhabung des Förderportals zu ermöglichen, stehen Ihnen neben dieser Hilfestellung alle hier veröffentlichten How-To-Anleitungen auch direkt im Förderportal zur Verfügung. Diese können Sie auf Ihrer Startseite rechts oben über der Rubrik Projektübersicht abrufen.

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Workshops
Für (potenzielle) Zuwendungsempfänger aus unserem Leistungsgebiet bieten wir ein Workshop-Angebot an, das die kommunalen Verantwortlichen bei der Planung und Durchführung von Breitbandausbauprojekten bestmöglich unterstützen soll. Darüber hinaus bieten wir spezifische […]

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Unser Kontaktcenter

Sie haben dennoch Fragen oder auch Anregungen? Melden Sie sich gern bei unserem Kontaktcenter. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail unter kontakt@gigabit-pt.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Fazit