Zum Hauptinhalt der Webseite
Weiterleitung Förderportal

Um ein Infrastrukturprojekt realisieren zu können, muss ein Markterkundungsverfahren (Ziffer 5.5 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023) durchgeführt werden. Ein MEV dient der Bestandsaufnahme der aktuellen und zukünftigen Versorgung der Adressen im Projektgebiet. Adressen, welche aktuell nicht über ein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck), oder die über keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) verfügen und auch zukünftig nicht eigenwirtschaftlich – d. h. von privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen – ausgebaut werden, gelten grundsätzlich als förderfähige Adressen. 

Dieser Schritt erfolgt über das Online-Antragsportal und ist mindestens 8 Wochen (Zeitraum für die Stellungnahme durch die TKU) auf dem Portal zu veröffentlichen.

Das Anlegen eines neuen Markterkundungsverfahrens

Ein neues MEV kann im Förderportal im Bereich Meine Markterkundungsverfahren angelegt werden. Hier sehen Sie auch Ihre bereits angelegten MEV mit Informationen über den Beginn und das Ende des MEV sowie über deren aktuellen Status. Über den Button „Alle Markterkundungsverfahren“ gelangen Sie in den MEV-Bereich, wo Sie genauere Details über Ihre bereits angelegten MEV einsehen können. Sie haben die Möglichkeit diese Ansicht beliebig zu filtern (über das Plus-Symbol) und nach den angelegten Spalten zu sortieren (mit einem Klick auf die Pfeile in der Kopfzeile). Durch Klicken auf den Button „Neues Markterkundungsverfahren erstellen“ können Sie ein neues MEV anlegen.

Reiter „Allgemeine Angaben“

Als ersten Schritt wählen Sie  das MEV auf Grundlage der Gigabitrichtlinie 2.0 aus. Es muss bestätigt oder verneint werden, dass ein Branchendialog mit einem Ergebnis, das nicht älter als 6 Monate ist, (gemäß Nr. 5.5 der Gigbit-RL 2.0 vom 31.03.2023) durchgeführt wurde.

Geben Sie dem MEV einen aussagekräftigen Namen, nehmen eine Gebietseingrenzung vor und benennen eine Ansprechperson. Die Möglichkeiten zur Gebietseingrenzung beschränken sich auf jene Gebiete, welche Sie in Ihrer Registrierung angegeben haben. Umgekehrt müssen jedoch nicht alle Gebiete, für welche Sie sich registriert haben, für das MEV ausgewählt werden.

Anschreiben des Markterkundungsverfahrens im Anlegeverfahren

Das Dokument für das Anschreiben des Markterkundungsverfahrens steht Ihnen als Word-Vorlage in unserem Förderportal zum Download zur Verfügung. Sie können das Dokument anpassen und es anschließend wieder in das Portal hochladen. Bitte beachten Sie dabei, dass der Start und das Ende des MEVs im Anschreiben mit den Daten identisch sind, die Sie im Reiter Status MEV festlegen. Das Anschreiben wird zusammen mit dem MEV im Öffentlichen Bereich des Portals nach Beginn des MEVs veröffentlicht.

Karte zur Markterkundung

In dem Reiter Karte zur Markterkundung werden zwei Adressdateien im .csv-Format, jeweils für den Antragsteller und für die TKU, generiert. Um die Adressen auszuwählen, klicken Sie bitte auf den Button „GIS-Portal öffnen“. Eine Hilfestellung für die Adress-Auswahl im GIS-Portal, finden Sie im Kapitel „GIS-Portal > Bearbeitung von Markterkundungsverfahren im GIS-Portal“. Im Markterkundungsverfahren wird empfohlen, alle Adressen innerhalb der Grenzen der Gebietskörperschaft abzufragen.

Nachdem Sie im GIS-Portal im linken Drop-Down-Abschnitt unter „Auswahl Adressen“ die Adressen hinzugefügt haben, können Sie zurück auf die Startseite des Förderportals wechseln. Nach der Bestätigung der Verpflichtungserklärung über die Nutzung und Weitergabe von Daten, können Sie die Adressdateien durch einen Klick auf den Button „Erstellung der Adressdatei“ generieren. Die .csv-Dateien werden direkt vom System zum Download zur Verfügung gestellt.

Verfolgen Sie den Status des MEVs

Im Reiter Status MEV wird das Startdatum des MEVs festgelegt. Beachten Sie bitte, dass Sie das Enddatum des MEVs selbstständig auf Überschneidungen mit Feier- oder Wochenendtagen prüfen müssen. Außerdem sollte das Ende des MEVs nicht außerhalb üblicher werktäglicher Arbeitszeiten und nicht auf einen Montag fallen. Nachdem Sie alle erforderlichen Eingaben getätigt haben, klicken Sie auf den Button „MEV starten“, um das MEV zu veröffentlichen.

Wenn Sie ein laufendes MEV stoppen möchten, ist dies ebenfalls im Reiter Status MEV über den Button „MEV stoppen“ möglich.

Bei Bedarf: Fristverlängerung des MEVs

Fristverlängerungen für laufende MEV können die zuständigen Gebietskörperschaften im Reiter Fristverlängerung einstellen. Im Drop-Down-Menü können Sie die aktuelle Laufzeit des MEVs inkl. der gewünschten Verlängerung auswählen. Anschließend müssen Sie eine Änderungsbekanntmachung sowie das neue Veröffentlichungsschreiben als PDF-Datei hochladen. Zu beachten ist hier, dass das neue Enddatum des MEVs in der Änderungs-bekanntmachung und im neuen Veröffentlichungsschreiben mit dem von Ihnen zuvor angegebenen Fristende im Reiter Fristverlängerung im Förderportal übereinstimmt.

Abschließend ist eine kurze Begründung der Fristverlängerung im Freitextfeld anzugeben, welche nicht im öffentlichen Bereich einsehbar ist.

Ergebnisse

Eine Anleitung zur Bearbeitung des MEV mit Anwendungsbeispielen für die MEV-Zusammenführung lassen sich in diesem Abschnitt herunterladen.

Im Reiter Ergebnisse können die antragstellenden Gebietskörperschaften Ihre bearbeiteten MEV-Ergebnisse per Drag-and-Drop oder per Klick auf das entsprechende Feld auf das Förderportal hochladen. Abschließend können Sie durch Setzen eines Hakens die Ergebnisse veröffentlichen und die Anzahl der eingegangenen Antworten in das dafür vorgesehene Textfeld eintragen. Ergänzend dazu können Sie einen Veröffentlichungstext in das vorgesehene Textfeld schreiben und weitere Dokumente veröffentlichen.

Im Abschnitt „Rückmeldung der TKU“ finden Sie alle Dokumente und Rückmeldungen der teilnehmenden TKU.

Der Abschnitt „Einhaltung Meilensteine“ verschafft durch Setzen der entsprechenden Haken einen Überblick über die Fristen der Vorvermarktung.

Rückmeldung zum MEV (nur TKU)

Die Informationen über alle MEV können sich die TKU im Öffentlichen Bereich einholen (siehe Öffentlicher Bereich). Um an einem MEV teilzunehmen und die jeweiligen .csv-Adressdateien herunterzuladen, ist eine Registrierung und Anmeldung im Förderportal notwendig.

Durch Klicken auf den Button „Alle Markterkundungen“ können sich die TKU alle aktuell laufenden MEV anzeigen lassen und die Ergebnisse je nach Wunsch filtern. Durch Klicken auf die Datumsanzeige des jeweiligen MEVs im rechten Bereich der Zeile wird in die Detailansicht des MEVs gewechselt. Hier wird auch die von den antragstellenden Gebietskörperschaften generierte Adressdatei für TKU zum Download zur Verfügung gestellt. Dafür bestätigen Sie bitte zuerst die Verpflichtungserklärung über die Nutzung und Weitergabe von Daten durch Setzen eines Hakens und speichern diese ab.

Zur Teilnahme am MEV laden Sie die ausgefüllte Adressdatei als ZIP-Datei per Drag-and-Drop oder per Klick in das dafür vorgesehene Feld im Förderportal hoch und stimmen der Teilnahme zu. Für diesen Schritt ist es allerdings erforderlich, die Verpflichtungserklärung über die Nutzung und Weitergabe von Daten durch das Setzen eines Hakens zu bestätigen.

Unser Kontaktcenter

Sie haben weitere Fragen oder auch Anregungen? Melden Sie sich gern bei unserem Kontaktcenter. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail unter kontakt@gigabit-pt.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.