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In unserem Bereich „Häufige Fragen“ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gigabitförderung 2.0 vom 30.04.2024. Bezugnehmend auf Fragen und Bedürfnisse unserer Antragsteller sowie den Entwicklungen im Förderprogramm wird die Liste laufend aktualisiert und ergänzt.

Sie haben weitere Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich gerne bei unserem Kontaktcenter. Wir freuen uns, Ihre Themen in unseren Fragenkatalog mit aufzunehmen.

Fragen zum Förderprogramm: Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024

Was ist die Gigabitförderung 2.0 vom 30.04.2024?

Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 können seit dem 15.04.2023 Anträge zur Förderung von Beratungsleistungen und seit dem 30.04.2024 Anträge zur Infrastrukturförderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden. Gefördert wird die Anbindung von Adressen, die nicht privatwirtschaftlich ausgebaut werden.

Mit den Mitteln der Bundesförderung werden 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell sowie bis zu 100 Prozent der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen (Aufruf Beratungsleistungsprojekte vom 15.04.2024) finanziert. Die Bundesländer oder Dritte können sich im Rahmen einer Ko-Finanzierung ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus beteiligen, um die Finanzierung der Förderprojekte bestmöglich zu sichern.

Welche Neuerungen zeichnen das Förderprogramm aus?

Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen für die Aufrufe 2024 zum Förderprogramm Gigabit 2.0 finden Sie im folgend verlinkten Informationsblatt:

Folgend werden die wesentlichen Änderungen in Kürze beschrieben:

Aufgreifschwelle

Die Werte der Aufgreifschwellen ändern sich, die Förderfähigkeit der unterversorgten Gebiete bleibt aber unverändert. Die maßgeblichen Aufgreifschwellen für die Förderfähigkeit liegen bei 300 Mbit/s im Download und mind. 150 Mbit/s im Upload.

Markterkundungsverfahren (MEV)

Relevanter Zeithorizont: Der „relevante Zeithorizont“ ist der Zeitraum, auf den sich die Abfrage eines eventuellen Privatausbaus im Markterkundungsverfahren (MEV) erstreckt. Er beträgt mindestens 3 Jahre und höchstens 7 Jahre, muss aber ansonsten künftig von den Kommunen selbst und individuell entsprechend der voraussichtlichen Dauer des etwaigen Förderprojektes für jedes MEV festgelegt werden.

Netzerweiterung in an das Fördergebiet angrenzende Gebiete: Im MEV muss künftig ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das geförderte Netz dafür genutzt werden darf, Gebiete privatwirtschaftlich zu erschließen, die an das Fördergebiet angrenzen. Diese Möglichkeit muss aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gegenüber dem geförderten Unternehmen beschränkt oder untersagt werden.

Festlegung der Bedingungen und Preise für den offenen Netzzugang

Die Festlegung der Bedingungen und Preise für den offenen Netzzugang liegt zukünftig in der Verantwortung des Bundes, unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie müssen auf Internetplattformen des Bundes veröffentlicht und in den Unterlagen zur Ausschreibung der Förderprojekte vorgegeben werden.

Punktekompass

Der im Förderportal des Projektträgers integrierte Punktekompass dient zur Einschätzung der voraussichtlichen zu erreichenden Punktzahl Ihres Antrags auf Infrastrukturförderung im Jahr 2024. Die Nutzung des Punktekompasses ist eine verpflichtende Vorgabe zur Durchführung von Branchendialogen sowie vor Anlegen eines Markterkundungsverfahrens. Dieser ist somit eine Voraussetzung für die Antragstellung auf Infrastrukturförderung im Jahr 2024. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zum Punktekompass.

 Lückenschluss-Pilotprogramm

Seit dem 6. Juni 2024 können Anträge zur Förderung von Infrastrukturprojekten im Lückenschluss-Pilotprogramm gestellt werden. Hiermit wird die gezielte Förderung von Kleinstlücken adressiert. Der Aufruf zur Antragseinreichung wurde am 3. Juni 2024 veröffentlicht und ist zunächst auf 100 Anträge beschränkt. Ziel des Programms ist es, Synergiepotenziale aus bereits errichteten oder sich gerade in Erstellung oder in Planung befindenden Infrastrukturen zu nutzen. 

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung im Lückenschluss-Pilotprogramm eine Antragstellung in den anderen Förderaufrufen der Gigabitförderung 2.0 (Standard- und Fast-Lane-Aufruf) ausschließt. Weitere Informationen finden Sie unter anderem in der Informationsunterlage zum Lückenschlussprogramm.

Welche Förderaufrufe gibt es im Jahr 2024?

Am 30.04.2024 wurde die Gigabit-Richtlinie 2.0 in der ersten Änderungsfassung veröffentlicht. Hierzu gibt es mehrere begleitende Förderaufrufe.

Einen Antrag zur Förderung externer Beratungsleistungen gemäß Nr. 3.3. der Gigabit-Richtlinie 2.0 können Sie seit dem 15. April 2024 stellen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Infrastrukturförderung in verschiedenen Förderaufrufen zu stellen:

  • Standardaufruf bzw. Fast-Lane-Aufruf
  • Lückenschluss-Pilotprogramm

Seit dem 30. April 2024 können Anträge im Standard- und Fast-Lane-Aufruf gestellt werden. Im Lückenschluss-Pilotprogramm können seit dem 6. Juni 2024 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung für ein Programm entscheiden müssen: Eine Antragstellung im Lückenschluss-Pilotprogramm schließt eine Antragstellung im Rahmen der Standard- und Fast-Lane-Aufrufe aus – und umgekehrt. Weitere Informationen zu den Förderaufrufen finden Sie auf unserer Themenseite Förderaufrufe der Gigabitförderung 2.0 in 2024.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger – in Zusammenarbeit mit VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH – für die Durchführung der Breitbandförderung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Los A) zuständig.

Bei allgemeinen Fragen zu unserem Zuständigkeitsgebiet wenden Sie sich gerne an unser Kontaktcenter. Unsere regionalen Fachberaterinnen und Fachberater stehen Ihnen für Fragen rund um Ihr Fördervorhaben zur Verfügung und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein ist die aconium GmbH (Projektträger Los B) zuständig, welche Sie über www.aconium.eu erreichen können.

Kann die Förderung mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Eine Ergänzung des Bundesförderprogrammes durch Förderprogramme der Bundesländer oder der EU ist grundsätzlich möglich. Eine Ko-Finanzierung des Projekts durch Dritte, insbesondere auch durch Private, ist zulässig. Bei einer Ko-Finanzierung bzw. ergänzenden Finanzierung durch den Bund ist zu beachten, dass der Anteil der Bundesförderung bezogen auf alle Finanzierungsbeiträge des Bundes grundsätzlich insgesamt nicht über die maximalen Fördersätze in Höhe von 50-70 Prozent des Bundesförderprogramms Gigabitausbau hinaus erhöht wird.

In Bezug auf die Förderaufrufe 2024 beachten Sie bitte, dass eine Antragstellung im Lückenschluss-Pilotprogramm eine Antragstellung in den anderen Förderaufrufen der Gigabitförderung 2.0 (Standard- und Fast-Lane-Aufruf) ausschließt. Weitere Informationen finden Sie in der Informationsunterlage zum Lückenschlussprogramm.

Gibt es eine Bagatellgrenze?

Die Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 30.04.2024 sieht gem. Nr. 6.7 eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro Bundesförderung für Ausbauvorhaben in den Standard- und Fast-Lane-Aufrufen vor. Ausnahmen zur Unterschreitung der Bagatellgrenzen lässt die Richtlinie nur dann zu, wenn Maßnahmen gem. Nr. 6.5 der Richtlinie zu Kosteneinsparungen führen, z.B. durch die Nutzung von Eigenleistungen, alternativen Netztechnologien oder alternativen Verlegemethoden.

Eine gezielte Förderung von Kleinstlücken wird mit dem Lückenschluss-Pilotprogramm adressiert. In diesem Förderaufruf gilt eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro Bundesförderung.

Weitere Informationen zu den Förderaufrufen finden Sie auf unserer Themenseite Förderaufrufe der Gigabitförderung 2.0 in 2024.

Fragen zum Förderverfahren

Welche Voraussetzungen gelten für eine potenzielle Förderung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 30.04.2024?

Die Förderung von Infrastrukturausbauprojekten gem. Nr. 3.1/3.2 der Gigabit-RL 2.0 unterliegt Voraussetzungen, die vor der Antragstellung erfüllt werden müssen. Für die Antragstellung in den Standard- und Fast-Lane-Aufrufen der Gigabitförderung 2.0 gilt:

  1. Nutzung des Punktekompasses
  2. Durchführung eines Branchendialogs
  3. Durchführung eines Markterkundungsverfahrens (MEV)

Die Nutzung des Punktekompasses ist eine verpflichtende Vorgabe zur Durchführung von Branchendialogen und Markterkundungsverfahren. Anschließend ist ein kommunaler Branchendialog durchzuführen, um – vor der ebenfalls verpflichtenden Durchführung des MEV – die eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten auszuloten. Das Markterkundungsverfahren dient der Sicherstellung des Vorrangs des privatwirtschaftlichen Telekommunikationsausbaus und der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Außerdem muss die Aufgreifschwelle beachtet werden, welche voraussetzt, dass bestehende Netze lediglich über eine Rate unterhalb der Aufgreifschwelle, also von unter 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload verfügen und der Ausbau eines gigabitfähigen Netzes möglich ist.

Im Förderaufruf des Lückenschluss-Pilotprogramms sind nur die Nutzung des Punktekompasses und die Durchführung eines Branchendialogs verpflichtend vor der Antragstellung durchzuführen. Ein Markterkundungsverfahren ist im Lückenschluss-Pilotprogramm auch verpflichtend, doch kann dieses auch nach der Antragstellung durchgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Förderaufrufe der Gigabitförderung 2.0 in 2024.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung in der Gigabitförderung 2.0 vom 30.04.2024 kann von Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft beantragt werden, sofern sich das Projektgebiet auf ihrem Gebiet befindet.

Privatpersonen oder Unternehmen können keine Förderung beantragen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre zuständige Gebietskörperschaft.

Wie kann eine Förderung beantragt werden?

Um eine Förderung zu beantragen, müssen Sie sich auf unserem Förderportal unter www.portal.gigabit-pt.de registrieren. In unserem Förderportal können Sie digital einen Antrag für Beratungsleistungen sowie Infrastrukturförderung stellen. Ebenfalls können Sie im Förderportal den Punktekompass nutzen, einen Branchendialog anlegen sowie ein Markterkundungsverfahren veröffentlichen. Dabei werden Sie von unseren regional verantwortlichen Fachberaterinnen und -beratern unterstützt.

Für die Registrierung auf dem Förderportal geben Sie Ihre Organisationsdaten sowie einen Erstnutzer/ Administrator an. Des Weiteren laden Sie über den angegebenen Link die Erklärung zur Registrierung herunter. Diese ist ausgefüllt, unterschrieben (Unterschrift Erstnutzer/ Administrator) und mit Amtssiegel/ Firmenstempel per Klick auf das Feld wieder im Portal hochzuladen. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Nach Prüfung der angegebenen Informationen erfolgt die Übersendung Ihrer Zugangsdaten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, melden Sie sich gerne direkt bei unserem Kontaktcenter. Wir stehen Ihnen Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail unter kontakt@gigabit-pt.de.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben noch Fragen oder auch Anregungen? Melden Sie sich gerne bei unserem Kontaktcenter. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, unter der Telefonnummer 030 – 2636 5050 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail unter kontakt@gigabit-pt.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.